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AGB

Hier finden Sie wichtige rechtliche Informationen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Privatpraxis für Psychotherapie Chiara Wick.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle psychotherapeutischen Dienstleistungen, die von M.Sc.-Psych. Chiara Wick, psychologische Psychotherapeutin, erbracht werden. 

Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Vereinbarung eines Termins und die darauffolgende Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistungen zustande. Der Behandlungsvertrag enthält weitere wichtige informationen zur Psychotherapie und den Rahmenbedingungen. Dieser wird zu Beginn der Behandlung im Detail besprochen und ggf. ergänzt. Weiter unten finden Sie einen beispielhaften Vertrag.

Leistungen

Die angebotenen Leistungen umfassen psychotherapeutische Sitzungen (Einzel- und/oder Gruppentherapien) sowie eventuelle zusätzliche Leistungen, die vorab besprochen werden.

Terminvereinbarung

Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass Termine verbindlich sind.

Stornierung von Terminen

Eine Absage oder Verschiebung eines Termins ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80 % des Sitzungshonorars fällig, es sei denn, der Termin konnte anderweitig vergeben werden.

 

Vergütung

Die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen richten sich nach der geltenden Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP). Die Preise werden vor der ersten Sitzung transparent kommuniziert. Die Kosten werden im Regelfall nach der Sitzung in Rechnung gestellt und können bar oder per Überweisung beglichen werden. PatientInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten zeitnah beglichen werden, unabhängig davon, ob diese die Kosten (vorerst) selbst tragen oder diese durch Dritte erstattet werden.

 

Datenschutz

Die personenbezogenen Daten der PatientInnen werden vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gespeichert. Einzelheiten zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Website sowie im entsprechenden Aushang in der Praxis.

 

Vertraulichkeit

Die Inhalte der Therapie sind vertraulich und unterliegen den Bestimmungen des Psychotherapeutengesetzes. Informationen werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der PatientInnen an Dritte weitergegeben.

 

Haftung

Für Schäden, die durch die Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistungen entstehen, haftet M.Sc.-Psych. Chiara Wick nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Muster-Psychotherapievertrag

Nach ausführlicher Information und Aufklärung über die Bedingungen einer ambulanten Psychotherapie wird zwischen

M.Sc.-Psych. Chiara Wick, nachfolgend Psychotherapeutin genannt,
und Frau/Herrn ________________________________________,

geb. am ________________, 

wohnhaft __________________________________

___________________________________________, 
nachfolgend Patient/in genannt,
die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung vereinbart.
Die Psychotherapiekosten der ambulanten Psychotherapie sollen gemäß nachfolgender Erklärung des/der Patienten/in abgerechnet werden:


❑ Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der __________________. Ich wünsche eine Behandlung zu Lasten meiner Krankenkasse, die Abrechnung der Leistungen soll direkt über meine Krankenkasse erfolgen.

 

❑ Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der __________________. Ich wünsche eine Behandlung zu Lasten meiner Krankenkasse, die Abrechnung der Leistungen soll durch mich erfolgen.


❑ Ich bin privat versichert bei _____________________. Die Psychotherapiekosten werden mir durch die Psychotherapeutin gemäß GOP* in Rechnung gestellt und durch mich bei meiner o.a. privaten Krankenversicherung abgerechnet.


❑ Ich bin beihilfeberechtigt, Beihilfestelle: ________________________________. Die Psychotherapiekosten werden mir durch die Psychotherapeutin gemäß GOP in Rechnung gestellt und durch mich zu Lasten der o.a. Beihilfe/privaten Krankenversicherung abgerechnet.


❑ Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und wünsche eine Privatbehandlung mit Kostenerstattung durch meine Krankenkasse.
Die Psychotherapiekosten werden mir durch die Psychotherapeutin gemäß GOP in Rechnung gestellt. Ich werde mir bei meiner o.a. Krankenkasse die Kosten gemäß § 13 Abs. 2** oder 3*** SGB V erstatten lassen.


❑ Ich möchte die Psychotherapiekosten selbst zahlen. Die Psychotherapiekosten werden mir durch die Psychotherapeutin gemäß GOP in Rechnung gestellt.

❑ Die Psychotherapiekosten werden von folgendem Kostenträger übernommen:
_____________________________________________________________


Ich verpflichte mich, dass ich mich selbst um die Therapiekostenübernahme bemühe. Die Bewilligung der psychotherapeutischen Behandlung werde ich unverzüglich der Behandlerin vorlegen. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung, Beihilfe, gesetzliche Krankenversicherung bei § 13 Abs. 2 oder 3 SGB V) schuldet die Patientin das Honorar der Psychotherapeutin persönlich in voller Höhe. Die Rechnungslegung erfolgt gemäß GOP. Mir ist bekannt, dass die Therapiekosten nicht immer von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen werden.
Zusätzlich vereinbaren Patientin und Psychotherapeutin folgendes:
Der/die Patient/in verpflichtet sich, bei Verhinderung einen vereinbarten Behandlungstermin spätestens 48 Stunden vorher abzusagen. Erfolgt die Terminabsage nicht rechtzeitig, wird dem/der Patienten/in 80 % des der Psychotherapeutin zustehenden Honorars in Rechnung gestellt. Dieses Ausfallhonorar hat der/die Patient/in unabhängig von der Art der Versicherung selbst zu zahlen. Eine Kostenerstattung durch die private oder gesetzliche Krankenkasse oder Beihilfe findet in diesem Fall nicht statt.
Der/die Patient/in verpflichtet sich psychotherapeutische Videoleistungen nicht zu speichern und keine Mitschnitte zu erstellen. Video- und Audioaufnahmen von Sitzungen sind nur im gegenseitigen Einverständnis erlaubt.


Erklärung zur elektronischen Kommunikation
Es besteht die Möglichkeit, mit der Praxis digital zu kommunizieren. Diese Kommunikationswege werden im Wesentlichen für Terminabsprachen und andere organisatorische Abstimmungen genutzt. Sensible persönliche Daten werden nicht digital versendet.
Über die prinzipielle Unsicherheit der verschiedenen elektronischen Kommunikationswege wurde ich informiert.
Ich bin mit der Nutzung folgender Kommunikationswege einverstanden:


❑ Telefon inkl. Anrufbeantworter

_____________________________________________________

❑ SMS
_____________________________________________________
❑ Messenger (z.B. Signal, Threema)

____________________________________
❑ Sonstiges
_____________________________________________________
❑ E-Mail, mit folgender E-Mail-Anschrift _____________________________________


Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.


Das Merkblatt zur ambulanten Psychotherapie habe ich erhalten und gelesen.


Das Original des Behandlungsvertrages verbleibt in der psychotherapeutischen Praxis.
Der/die Patient/in erhält eine Zweitschrift.

 


______________________________     
Ort Datum                           
______________________________     ______________________________
Unterschrift Patient/in                          Unterschrift Psychotherapeut/in

 


* Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten
** Kostenerstattungsvereinbarung mit der gesetzlichen Krankenkasse gem. § 13 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
*** Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse bei selbstbeschaffter Leistung gem. § 13 Abs. 3 SGB V

Quelle: Deutsche Psychotherapeutenvereinigung, DPtV

Muster-PatientInnenmerkblatt

Patientenmerkblatt zur ambulanten Psychotherapie


Sehr geehrter Patient, sehr geehrte Patientin,
mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen noch wichtige Informationen zur Psychotherapie geben und Sie über den Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung aufklären:


Allgemein
1. In der Regel erfolgt der erste Kontakt zu einem 
Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin über die Psychotherapeutische Sprechstunde, in der die Erstdiagnose gestellt und abgeklärt
wird, ob eine Psychotherapie, eine Akutbehandlung oder eine andere Empfehlung angezeigt
ist. Über das Ergebnis erhalten Sie eine schriftliche Information.
2. Eine Akutbehandlung kann sich anschließen, wenn eine Krisenbehandlung oder eine
schnelle Behandlung indiziert ist, um eine Chronifizierung zu vermeiden. Sie umfasst max.
12 Sitzungen im Jahr und ist nicht mit einer Psychotherapie zu verwechseln.
3. Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels
einer Psychotherapie. Diese beginnt mit mind. zwei probatorischen Sitzungen, in denen abge-
klärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgverspre-
chend und die Beziehung zwischen Patient/in und Therapeut/in tragfähig ist. Zudem werden
Behandlungsumfang und Frequenz der einzelnen Behandlungen festgelegt.
4. Der/die Psychotherapeut/in und Sie entscheiden in dieser probatorischen Phase, spätestens
an ihrem Ende gemeinsam, ob die Psychotherapie regulär aufgenommen und ggf. eine Kos-
tenübernahme bei dem zuständigen Kostenträger beantragt werden soll.
5. Die therapeutischen Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten, können aber aus inhaltlichen
Erfordernissen / bei bestimmten psychotherapeutischen Interventionen geteilt (2 x 25 Minuten)
oder verlängert werden (Doppel- oder ggf. mehrstündige Sitzungen).
6. Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie (12 Stunden + 12 Stunden) oder als Langzeitthe-
rapie beantragt und durchgeführt werden. Auch eine langfristige Fortführung als Rezidivprophylaxe
ist möglich. Nach der Erstbeantragung (erster Behandlungsabschnitt) ist die Beantragung eventu-
ell notwendiger Therapieverlängerungen möglich.
7. Der maximale Behandlungsumfang und Umfang der einzelnen Bewilligungsabschnitte sind
für ambulante Psychotherapien im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Ab-
hängigkeit vom Behandlungsverfahren des/der Psychotherapeuten/in unterschiedlich geregelt.
Im Falle privater Krankenversicherung (PKV) sind die allgemeinen Versicherungs- und die
jeweiligen Tarifbedingungen, in der Beihilfe die Beihilfevorschriften maßgeblich.
8. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, aber auch bei der Behandlung von Erwach-
senen, kann es im Einzelfall angezeigt und hilfreich für den/die Patienten/in sein, wenn Bezugs-
personen zeitweise in die therapeutischen Sitzungen mit einbezogen werden. Bei der Behand-
lung von Kindern und Jugendlichen und in bestimmten Fällen von Erwachsenen können solche
Sitzungen in der Regel bis zu 1/4 der Sitzungen für den/die Patienten/in zusätzlich beantragt
werden.
9. Alle von Ihnen beigebrachten oder ausgefüllten Unterlagen gehen in die Patientenakte ein, die
von dem/der Psychotherapeuten/in mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung
aufbewahrt wird.
Beantragung von Psychotherapie und vorherige somatische Abklärung
10. Die Durchführung und ggf. Verlängerung einer ambulanten Psychotherapie in der Kranken-
behandlung ist sowohl für GKV-Versicherte wie auch für PKV-Versicherte antrags- und
genehmigungspflichtig. Antragsteller sind in jedem Fall Sie als Patient/in. Der/die Psychothe-
rapeut/in unterstützt Sie bei der Antragstellung insbesondere durch die fachliche Begründung
des Therapieantrages.
11. Zur Beantragung der Therapie haben Sie auf dem dafür vorgeschriebenen Formular (GKV und
Beihilfe) den Konsiliarbericht eines berechtigten Arztes einzuholen und diesen möglichst zeit-
nah dem/der Psychotherapeuten/in zu übergeben. Bei PKV-Versicherten reicht vielfach eine
formlose ärztliche Bescheinigung. Auch bei selbstzahlenden Patienten/innen, bei denen natur-
gemäß kein Antragsverfahren erforderlich ist, muss vor Beginn der regulären Psychotherapie
eine somatische Abklärung durch einen dazu berechtigten Arzt erfolgen.
12. Ihre persönlichen Daten und medizinischen Befunde werden bei der Beantragung der Psycho-
therapie gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse und dem zuständigen Gutachter durch
eine Patienten-Chiffre anonymisiert. Damit soll der Schutz Ihrer Daten und die Schweigepflicht
des/der Psychotherapeuten/in gewährleistet werden.
13. Sind Sie privatversichert und beihilfeberechtigt, dann ist der Schutz persönlicher Daten
und medizinischer Befunde aufgrund der Besonderheiten des Antragsverfahrens und der
diesbezüglichen Gepflogenheiten der Kostenträger nicht sicher gewährleistet und auch
von Ihrem/Ihrer behandelnden Psychotherapeuten/in nicht sicherzustellen.


Therapiegenehmigung
14. Die Versicherungsträger, z.B. GKV, Beihilfe, PKV, übernehmen die Kosten für eine ambulante
Psychotherapie ab dem Datum der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung im
genehmigten Umfang. Sie erhalten darüber eine Mitteilung direkt von Ihrem Kostenträger.
15. Die psychotherapeutische Behandlung beginnt daher erst, wenn Ihnen als Patient/in die
Kostenübernahmezusage schriftlich vorliegt. Für den Fall, dass Sie einen vorgezogenen
Behandlungsbeginn wünschen und den weiteren Fall, dass die Kosten ganz oder anteilig
nicht durch Ihren Versicherungsträger erstattet werden, schulden Sie als Patient/in dieses
Honorar in vollem Umfange persönlich dem/r Psychotherapeuten/in.


Schweigepflicht der Therapeuten/Verschwiegenheit des Patienten
16. Der/die Psychotherapeut/in ist gegenüber Dritten – ausgenommen Mitarbeitern der Praxis –
schweigepflichtig und wird über Sie nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis Auskunft
gegenüber Dritten erteilen bzw. einholen. Sollten bei Ihnen wichtige Gründe entgegenstehen,
werden diese nach Klärung mit dem/der Psychotherapeuten/in respektiert.
17. Sie als Patient/in entbinden den/die Psychotherapeuten/in und ärztliche/psychotherapeutische
Vorbehandler und Mitbehandler untereinander in gesonderter Erklärung von der Schweige-
pflicht und stimmen der Einholung von Auskünften ausdrücklich zu.
18. Sie stimmen einer Aufzeichnung von Therapiesitzungen mit Tonband oder Video ausdrück-
lich zu und gestatten dem/der Psychotherapeuten/in die Verwendung dieser Aufzeichnungen
zum Zwecke seiner/ihrer eigenen Fort- und Weiterbildung bzw. zur qualitätssichernden
Therapiekontrolle. Gleiches gilt für die anonymisierte Darstellung des Behandlungsverlaufes
in der Intervision und/oder Supervision. Sollten bei Ihnen wichtige Gründe dem entgegenste-
hen, werden diese nach Klärung mit dem/der Psychotherapeuten/in respektiert.
19. Zur Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit ist der/die Psychotherapeut/in bei gesetz-
lich Versicherten verpflichtet, zu Beginn der Therapie sowie einmal jährlich dem Haus-
arzt/ärztin einen Bericht zu übermitteln. Dazu ist Ihre schriftliche Schweigepflichtentbin-
dungserklärung erforderlich, es sei denn, Sie wünschen es nicht. Eine bereits erteilte Erklä-
rung ist auch widerrufbar.
20. Sie als Patient/in verpflichten sich Ihrerseits zur Verschwiegenheit über andere Patienten/
-innen, von denen Sie zufällig − z.B. über Wartezimmerkontakt − Kenntnis erhalten haben.
21. Es besteht die Möglichkeit, mit der Praxis Informationen und Daten elektronisch auszutau-
schen. Dieser Austausch erfolgt i.d.R. unverschlüsselt und ist damit nicht sicher und kann even-
tuell durch Dritte eingesehen und manipuliert werden. Es ist möglich, dass dadurch persönliche
Sachverhalte unbefugten Dritten bekannt werden. Die Praxis wird die elektronischen Kommu-
nikationswege im Wesentlichen für Terminabsprachen nutzen. Sensible persönliche Daten wer-
den nicht auf diesem Wege versendet. Die Rückmeldungen der Praxis gelten als zugegangen,
wenn sie im entsprechenden Postfach der/des Patient/in zum Download bereitstehen oder als
zugegangen gekennzeichnet sind.
22. Alle erteilten Schweigepflichtentbindungen und Einwilligungen können jederzeit widerrufen
werden.


Feste Terminvereinbarung/Terminversäumnis/Ausfallhonorar
23. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel, wenn nicht begründet anders
vereinbart, einmal wöchentlich zu einem zwischen Patient/in und Psychotherapeut/in je-
weils fest und verbindlich vereinbarten Termin statt.
24. Der/die Patient/in verpflichtet sich, die fest vereinbarten Behandlungstermine pünktlich wahr-
zunehmen und im Verhinderungsfalle rechtzeitig, d.h. 48 Stunden vor dem
vereinbarten Termin abzusagen bzw. absagen zu lassen. Dazu genügt eine schriftliche Mittei-
lung (Brief, Fax, E-Mail) oder eine telefonische Absage, auch auf Anrufbeantworter. (Die Frist
von 48 Stunden macht es möglich, bei Terminabsagen z.B. am Freitag ggf.
für den folgenden Montag noch andere Patienten zu terminieren).
25. Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der Zeitgebundenheit der psychotherapeuti-
schen Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem Termin nur
ein/e Patient/in einbestellt ist, wird dem/der Patienten/in bei nicht rechtzeitiger Absage ein
Ausfallhonorar in Höhe von 80 % des entgangenen Honorars berechnet, welches aus-
schließlich von dem/der Patienten/in selbst zu tragen ist und nicht von dem Versicherungsträ-
ger erstattet wird.


Psychotherapiekostenregelung bei GKV-Versicherten
26. Die Psychotherapie als Krankenbehandlung ist in der GKV eine Regelleistung, die Abrech-
nung erfolgt ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung.
27. GKV-Patienten/innen verpflichten sich, ihre Chipkarte (Krankenversichertenkarte) jeweils zur
ersten Sitzung im Verlaufe eines Quartals zur Registrierung mitzubringen.
28. Der/die Patient/in verpflichtet sich, dem/der Psychotherapeuten/in jeden Krankenkassen-
und Versicherungswechsel sofort anzuzeigen und eine Kostenzusage für die laufende Psy-
chotherapie beizubringen.
29. Bei regulärer Therapiebeendigung, aber auch bei Therapieabbruch, ist der/die
Psychotherapeut/in verpflichtet, dieses − ohne weitere inhaltliche Angaben − der GKV mitzutei-
len.
30. Eine Therapieunterbrechung von mehr als einem halben Jahr ist bei einer Psychotherapie, die
durch die GKV finanziert wird, nur mit besonderer Begründung möglich.
31. Parallel stattfindende Behandlungen, insbesondere in einer Psychiatrischen Institutsambulanz
oder einer Tagesklinik, sind während einer ambulanten Psychotherapie nicht möglich und sind
der Praxis unverzüglich mitzuteilen.
Psychotherapiekostenregelung bei PKV-Versicherten, einschließlich Beihilfe und Selbstzahlern
32. Der/die privat-/beihilfeversicherte Patient/in bzw. der/die in GKV-Versicherte, selbstzahlende
Patient/in (Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2* oder 3** SGB V) verpflichtet sich, sich vor
Therapieaufnahme selbst über die Tarifbedingungen seines/ihres Versicherungsvertrages ge-
nau zu informieren und für sich abzuklären, ob und inwieweit ihm/ihr die Therapiekosten er-
stattet werden.
33. Bei PKV-Patienten/innen – einschließlich Beihilfe – erfolgt die Rechnungslegung gemäß
GOP*** in Verbindung mit GOÄ**** mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz, soweit nicht eine an-
derslautende Honorarvereinbarung getroffen wurde.
34. Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. PKV/Beihilfe) schuldet der/die Patient/in
das Honorar gegenüber dem/der Psychotherapeuten/in persönlich in voller Höhe gemäß
Rechnungslegung.
35. Bei ausschließlich selbstzahlenden Patienten/innen, die keine Erstattungsleistungen eines Ver-
sicherungsträgers oder einer Krankenkasse in Anspruch nehmen, erfolgt die Rechnungslegung
gemäß GOP*** in Verbindung mit GOÄ**** mit dem 2,3-fachen Steigerungssatz, soweit nicht eine
anderslautende Honorarvereinbarung getroffen wurde.
36. Der/die Psychotherapeut/in übergibt dem/der Patienten/in zusammen mit dem vorliegenden Psy-
chotherapievertrag einen Abdruck der GOP-Ziffern und GOP-Honorare in der letztgültigen, aktu-
ellen Fassung sowie ggf. die Honorarvereinbarung und verpflichtet sich, über Tarifveränderungen
zeitnah schriftlich zu informieren.
Psychotherapie als individuelle Gesundheitsleistung
37. Psychotherapeutische Leistungen, die im Indikationskatalog der GKV nicht erfasst sind
und die damit keine Krankenbehandlung darstellen, können nur im Rahmen der Privatli-
quidation mit 2,3-fachem Steigerungssatz gemäß GOP*** erbracht werden, soweit nicht eine
anders lautende Honorarvereinbarung getroffen wurde. Zu diesen individuellen Gesund-
heitsleistungen gehören derzeit:
• Psychotherapeutische Verfahren zur Selbsterfahrung ohne medizinische Indikation
• Selbstbehauptungstraining und Stressbewältigungstraining
• Entspannungsverfahren als Präventionsleistung
• Verhaltenstherapie bei Flugangst

……………………………………………………………………………………………


Selbstverpflichtungserwartung an den Patienten
38. Der/die Patient/in verpflichtet sich, um den Erfolg der Therapie nicht zu gefährden, mindestens während des Zeitraumes von Beginn bis zum Abschluss der ambulanten Psychotherapie keine Drogen und, insbesondere für den Fall einer bestehenden Suchterkrankung, keine Suchtmittel zu sich zu nehmen oder zu benutzen (z.B. Spielautomaten).
39. Der/die Patient/in verpflichtet sich, mindestens während des Zeitraumes von Beginn bis zum
Abschluss der ambulanten Psychotherapie keinen Suizidversuch zu unternehmen, sondern
sich ggf. unverzüglich in stationäre Behandlung zu begeben, um kurzfristig und für die Dauer
der akuten Gefährdung Schutz und Hilfe zu erhalten.
40. Der/die Patient/in verpflichtet sich, in jeder Phase der Psychotherapie von sich aus oder
auf Aufforderung des/der Psychotherapeuten/in auch weitere Unterlagen (z.B. Klinik- und
Kurberichte, ärztliche Gutachten) beizubringen und zu übergeben.
41. Der/die Patient/in wird jede Aufnahme oder Veränderung einer medikamentösen Behand-
lung / Medikamenteneinnahme – durch einen Arzt verordnet oder selbstentschieden –
unverzüglich dem/der Psychotherapeuten/in mitteilen.


Allgemeine Aufklärung
42. Psychotherapeuten/innen arbeiten mit wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zurzeit nur die Kosten für vier Verfahren, die
analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltens-
therapie und die Systemische Therapie als Einzel- und Gruppentherapien. Bei hirnorganischen
Störungen (z.B. als Folge eines Schlaganfalls) werden die Kosten der Neuropsychologischen
Therapie übernommen. Die Gesprächspsychotherapie muss privat getragen werden.
43. Alternativ zur ambulanten Psychotherapie kann in Einzelfällen auch eine stationäre oder teil-
stationäre Behandlung sinnvoll sein.
44. Der Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung ist wissenschaftlich sehr gut belegt.
Dennoch ist möglich, dass kurz- oder längerfristig eine Verschlechterung Ihres Zustandes
eintritt. Auch kann einmal der gewünschte Erfolg überhaupt ausbleiben. Bei Zweifeln an
der Behandlung werden Sie gebeten, Ihre/n Psychotherapeuten/in zu informieren, damit er
Wege für eine erfolgversprechendere Behandlung finden kann.


Kündigung
45. Der Therapievertrag kann von dem/der Patienten/in jederzeit durch eine mündliche oder schriftliche Erklärung fristlos gekündigt werden, da ein Vertrauensverhältnis zwischen
Patient/in und Psychotherapeut/in eine grundlegende Voraussetzung für Psychotherapie ist.
46. Der/die Psychotherapeut/in behält sich vor, bei offensichtlich fehlender Motivation und bei
fehlender Mitarbeit des/der Patienten/in die Psychotherapie von sich aus, ggf. auch ohne
das erklärte Einverständnis des/der Patienten/in, zu beenden und dem Kostenträger hier-
von, ohne inhaltliche Angaben, Mitteilung zu machen.


* Kostenerstattungsvereinbarung mit der gesetzlichen Krankenkasse gem. § 13 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
** Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenkasse bei selbstbeschaffter Leistung gem. § 13 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
*** Gebührenordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder– und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP)
**** Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Quelle: Deutsche Psychotherapeutenvereinigung, DPtV

​​Kontakt

Zur Kontaktaufnahme können Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, eine Mail schreiben oder einfach das Kontaktformular nutzen.

 info@praxiswick.de *

 0151 20478407

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine nur nach vorheriger Absprache möglich sind.

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Vielen Dank für Ihre Nachricht!

* Beachten Sie, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Sollten Sie über E-Mail oder das Kontaktformular Kontakt mit mir aufnehmen, erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung gemäß Artikel 6 Abs 1 Satz 1 lit a DSGVO. Die Angabe Ihrer gültigen E-Mail Adresse ist erforderlich, um Ihre Anfrage per Mail beantworten zu können. Alternativ geben sie gern andere Kontaktmöglichkeiten an und lassen Sie mich wissen, wie Sie kontaktiert werden möchten. Diese Daten und Ihre Nachricht werden nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Bitte nennen Sie keine vertraulichen Informationen, insbesondere Gesundheitsdaten, in einer E-Mail oder dem Kontaktformular, sondern nutzen Sie diese nur zur Kontaktaufnahme.

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